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Fragen und Antworten zum Thema
Rentenversicherung

Alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Andere können sich freiwillig bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) oder den Landesversicherungs-Anstalten (LVA) rentenversichern.

Die gesetzliche Rentenversicherung dient sowohl dem Schutz des Einzelnen als auch der Familie; sie zahlt vor allem Renten bei Alter, Erwerbsminderung und Tod (Alters-, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits- sowie Hinterbliebenenrente). Ihre wichtigste Aufgabe ist die Unterhaltssicherung der Arbeitnehmer im Alter. Die Höhe des Altersruhegeldes (Altersrente) richtet sich nach der Dauer des gesamten Arbeitslebens und nach dem Einkommen. Je höher und länger die Beitragszahlungen, desto mehr Rente kann jeder beanspruchen. Voraussetzung für den Rentenbezug ist neben den eingezahlten Beiträgen und dem gesetzlich vorgeschriebenen Rentenalter auch die Erfüllung bestimmter Versicherungszeiten. Der einzelne Beitragszahler spart allerdings nicht seine eigene Rente an, sondern es gilt der sogenannte Generationenvertrag: Die Jüngeren zahlen für die Alten. Wer im Arbeitsleben steht, sorgt mit seinen Beitragszahlungen für die heutige Rentnergeneration. Dafür kann er erwarten, dass die folgende Generation mit ihren Beiträgen die dann fälligen Renten finanziert.

Geburtenrückgang, steigende Lebenserwartung, hohe Arbeitslosigkeit, vorzeitiger Ruhestand und versicherungsfremde Leistungen wie Aussiedlerrenten und Erziehungsrenten (die nicht durch Beiträge gedeckt sind) haben jedoch die Finanzgrundlage der gesetzlichen Rentenversicherung erschüttert. Immer weniger Beitragszahler müssen immer mehr Rentner versorgen. Damit wird die private Altersvorsorge immer wichtiger.


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