Riester-Rente oder nicht?
Die Riester-Rente ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die steuerlich geförderte freiwillige private Altersvorsorge in Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung seit dem Jahre 2002, geregelt durch das Altersvermögensgesetz. Die Riester-Rente wurde nach dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung 1998-2002, Walter Riester von der Sozialdemokratischen Partei benannt, geboren 1943.
Förderberechtigung bei der Riester-Rente
Da die Eigenvorsorge die gesetzliche Rente ergänzen soll, werden nur Anlageformen gefördert, die ab Beginn des Rentenalters eine lebenslange Auszahlung garantieren (gesichert durch das Zertifikat des Bundesaufsichtsamts für das Versicherungswesen). Der begünstigte Personenkreis deckt sich grundsätzlich mit den Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung.
Altersvorsorgezulage in der Riester-Rente

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Jeder Förderberechtigte erhält zunächst die Zulage auf seinem Altersvorsorgekonto gutgeschrieben, wenn er einen entsprechend zertifizierten Vertrag abgeschlossen hat. Die Grundzulage betrug zunächst 38 € für die Jahre 2002 und 2003 und stieg auf konstante 154 € ab dem Veranlagungszeitraum 2008. Die Kinderzulage stieg für jedes Kind, für das der Zulageberechtigte Kindergeld erhielt, von 46 € im Jahr 2002 auf 185 € ab dem Jahr 2008. Die volle Zulage wird nur dann gewährt, wenn der Berechtigte einen eigenen Anteil zur Schließung seiner Versorgungslücke im Alter leistet (so genannter Eigenbetrag).
Zugleich wurde im Altersvermögensgesetz auch die betriebliche Altersvorsorge gestärkt. Arbeitnehmer erhalten danach einen Rechtsanspruch auf Umwandlung eines Teils ihres Einkommens in Altersvorsorgebeiträge. Dieser Teil braucht zunächst übrigens nicht versteuert werden. Die Auszahlung gestaltet sich flexibler und kann zum Beispiel auch in einer Einmalzahlung bestehen, etwa zum Erwerb von Wohneigentum oder zu dessen altersgerechtem Umbau. Die Riester-Rente bietet einige Vorteile und ist ein relativ neues Modell der Rentenabsicherung. Es ist jedoch eher für junge Leute interessant.