Für die Rente gut abgesichert

Ist eine freiwillige Rentenversicherung wichtig?

Durch die ungünstige demografische Entwicklung müssen immer weniger berufstätige Personen für immer mehr Rentner sorgen. Um diese Last der berufstätigen Bevölkerung zu mindern, bemühen sich die Politiker seit einigen Jahren, die Rentenversicherung auch für die Zukunft zahlungsfähig zu halten. Dies geschieht durch Verschiebung des Rentenbeginns. Gleichzeitig sorgt man dafür, dass die Renten langsamer steigen. Es wird voraussichtlich so kommen, dass die Rente nur noch einen Mindestlebensstandard decken wird. Um einen angemessenen Lebensstandard im Alter zu haben, ist die freiwillige Rentenversicherung wichtig.

Der Staat fördert die freiwillige Rentenversicherung als betriebliche Altersvorsorge

Im Zuge der betrieblichen Altersvorsorge (auch noch unter dem Begriff der Direktversicherung bekannt) darf jeder Arbeitnehmer pro Jahr bis zu 2.640,- Euro steuerfrei und sozialabgabenfrei für eine private Rentenversicherung verwenden. Dabei wird der Begriff Rentenversicherung weit ausgelegt. Es fallen darunter auch Kapitallebensversicherungen und fondsgebundene Policen, sowie sonstige Sparpläne. Während der Ansparphase sind diese Rentenversicherungen pfändungsgeschützt. Die Ablaufleistung hat diesen Schutz nicht mehr. Deswegen sollte man auf jeden Fall statt der Kapitalauszahlung eine lebenslange Rentenzahlung wählen. Diese Rentenzahlung ist zwar nicht pfändungsgeschützt, sie wird aber wie ein Arbeitseinkommen behandelt und genießt aktuell einen Pfändungsschutz von bis zu 990 Euro monatlich. Dabei ist jedes Einkommen für sich zu betrachten.
Die Renten unterliegen der nachgelagerten Besteuerung, sind also dem Grunde nach steuerpflichtig. Das mit der Steuerpflicht wird aber nicht ganz so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Denn auch der Rentner hat die üblichen Steuerfreibeträge, sodass auch nur ein Teil der Renten tatsächlich besteuert wird.

Der Staat fördert die zusätzliche Rente nach Riester

Hierbei muss der Arbeitnehmer mindestens 4% seines vorjährigen Bruttoeinkommens, maximal aber 2.100 Euro für seine Rente sparen, um die „Riesterzulage“ zu erhalten. Diese beträgt derzeit 154 Euro jährlich und kann sich noch um Zuschläge für die Kinder erhöhen. Auch für dieses Modell gelten der Pfändungsschutz und die nachgelagerte Besteuerung.

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