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Kann ich mir meine Kapital-Lebensversicherung nachträglich auch als monatliche Rente auszahlen lassen?
Tritt bei einer Kapitallebensversicherung oder einer Privaten Rentenversicherung der Versicherungsfall ein, durch Tod des Versicherten oder durch Ablauf des Vertrages im Erlebensfall, so kann die Versicherungsleistung - je nach Vertragsgestaltung - entweder als Einmalbetrag oder als Rente an die bezugsberechtigte Person ausbezahlt werden.
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