FAQ-Rentenversicherung
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FAQ's
 

Was passiert, wenn ich plötzlich arbeitslos, bzw. berufsunfähig werde und die Beiträge nicht mehr zahlen kann?

Grundsätzlich sind Sie, im Gegenzug zum Leistungsversprechen des Versicherers, zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Prämie verpflichtet. Sollten Sie auf Grund Ihrer finanziellen Situation einmal nicht in der Lage sein, die Beiträge zu bezahlen, haben Sie einige Möglichkeiten.

Beitragsfreistellung

Bei einer Beitragsfreistellung sind Sie von der Beitragszahlung für Ihren Versicherungsvertrag befreit. Der Vertrag, und somit auch Ihr Versicherungsschutz, besteht jedoch weiter, wenn auch mit einer verminderten Versicherungssumme. Die Höhe der beitragsfreien Versicherungssumme ist vom Beitrag und der bisher abgelaufenen Vertragsdauer abhängig. Sie wird im Allgemeinen auf den Beispielrechnungen, die Ihnen bei Vertragsabschluss übersandt werden, ausgewiesen. Außerdem können Sie die aktuelle Höhe Ihrer beitragsfreien Versicherungssumme jederzeit bei Ihrem Versicherer erfragen.

Vertragsänderung

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, eine Vertragsänderung zu beantragen, um den Vertrag Ihren aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Sie können zum Beispiel den Beitrag reduzieren, nehmen damit aber eine geringerer Versicherungssumme in Kauf. Durch eine Verlängerung der ursprünglichen Laufzeit verringert sich, bei gleichbleibendem Versicherungsschutz, ihr Beitrag. Damit bleibt Ihre Todesfallabsicherung in der anfänglichen Höhe erhalten. falls Sie eine solche Vertragsänderung wünschen, kann Ihnen Ihr Versicherer eine neue Beispielrechnung erstellen.

Berufsunfähigkeit

Sollten Sie Ihre Kapitallebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ausgestattet haben, wird im Falle einer Berufsunfähigkeit die Beitragszahlung vom Versicherer übernommen (sog. Beitragsbefreiung). der Vertrag wird damit so gestellt, als hätten Sie die Beiträge während Ihrer Berufsunfähigkeit in voller Höhe selbst bezahlt. Sollten Sie keine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen haben, stehen Ihnen die Möglichkeiten der Beitragsbefreiung oder einer Vertragsänderung offen.

Kündigung

Eine Kündigung sollte immer die letzte Möglichkeit darstellen und in jedem Fall gut überlegt sein.

  • Bei einer Kündigung innerhalb der ersten 12 Versicherungsjahre wird auf die Erträge Ihrer Lebensversicherung eine Kapitalertragssteuer in Höhe von 25% fällig.
  • In den ersten Jahren liegt der Rückkaufswert deutlich unter der Summe der eingezahlten Beiträge. Da der Versicherer einen Teil der Prämie zur Deckung der Kosten für Abschluss und Verwaltung des Vertrages verwendet und ein weiterer Teil für Gefahrtragung (Auszahlung der durch vorzeitigen Tod anderer Versicherter fällig gewordenen Todesfallsummen) benötigt wird, fließt nur der verbleibende Teil in den Rückkaufswert.
  • Viele Versicherungen nehmen außerdem noch einen Abzug vom Rückkaufswert vor. Die Höhe ist jeweils in den Versicherungsbedingungen geregelt.
  • Wenn Sie, nach Besserung Ihrer persönlichen / finanziellen Situation, wieder einen Versicherungsschutz wünschen, muss dieser neu beantragt werden. Es wird dann Ihr (aktuelles (höheres) Eintrittsalter zu Grunde gelegt, so dass Sie für die gleiche Versicherungssumme einen höheren Beitrag zahlen müssen. Inzwischen aufgetretenen Erkrankungen können die Annahme des Antrags erschweren oder sogar unmöglich machen.

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